<!--[-->Änderung von Grundbuch‑ und Gebühreneinzugs‑Verordnungen (AEV‑Novelle 2021)<!--]-->
Änderung von Grundbuch‑ und Gebühreneinzugs‑Verordnungen (AEV‑Novelle 2021)
Verordnung vom 28.12.2021

Zusammenfassung

Die AEV‑Novelle 2021 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, führt neue Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und Postsparkasse ein und regelt das Verfahren zur nachträglichen Gebührenerhebung per Lastschrift.
Bundesministerium für Justiz12/28/2021XXVII
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die AEV‑Novelle 2021 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, führt neue Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und Postsparkasse ein und regelt das Verfahren zur nachträglichen Gebührenerhebung per Lastschrift.

Schwerpunkte

  • In der Grundbuchsgebührenverordnung wird das Wort „Abgabenkontonummer“ durch „Steuernummer“ ersetzt.
  • Bei nachträglicher Gebührenerhebung muss zunächst eine Lastschriftanzeige erfolgen; bei Nichtzahlung folgt ein Zahlungsauftrag.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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