Änderung von Grundbuch‑ und Gebühreneinzugs‑Verordnungen (AEV‑Novelle 2021)
Verordnung vom 28.12.2021Zusammenfassung
Die AEV‑Novelle 2021 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, führt neue Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und Postsparkasse ein und regelt das Verfahren zur nachträglichen Gebührenerhebung per Lastschrift.Bundesministerium für Justiz12/28/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die AEV‑Novelle 2021 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, führt neue Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und Postsparkasse ein und regelt das Verfahren zur nachträglichen Gebührenerhebung per Lastschrift.Schwerpunkte
- In der Grundbuchsgebührenverordnung wird das Wort „Abgabenkontonummer“ durch „Steuernummer“ ersetzt.
- Bei nachträglicher Gebührenerhebung muss zunächst eine Lastschriftanzeige erfolgen; bei Nichtzahlung folgt ein Zahlungsauftrag.
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