Änderung der Datumsangaben in der Suchtgiftverordnung (SV) – Inkrafttreten 1. Jänner 2022
Verordnung vom 29.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 35 Abs. 14 der Suchtgiftverordnung auf den 30. Juni 2022 und fügt einen neuen Absatz 18 hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2022 regelt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum in § 35 Abs. 14 der Suchtgiftverordnung auf den 30. Juni 2022 und fügt einen neuen Absatz 18 hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2022 regelt.Schwerpunkte
- Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von „31. Dezember 2021“ auf „30. Juni 2022“ geändert.
- Ein neuer Absatz 18 wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 35 Abs. 14 am 1. Jänner 2022 in Kraft tritt.
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