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Verpackungsverordnungs‑Novelle 2021 – höhere Recyclingquoten & erweiterte Pflichten
Verordnung vom 29.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ändert die Verpackungsverordnung 2014, definiert neue Verpackungsarten, verschärft Recycling‑ und Wiederverwendungsquoten und legt umfangreiche Melde‑ und Berichtspflichten für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/29/2021XXVII
Umwelt
Verpackung
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ändert die Verpackungsverordnung 2014, definiert neue Verpackungsarten, verschärft Recycling‑ und Wiederverwendungsquoten und legt umfangreiche Melde‑ und Berichtspflichten für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner fest.

Schwerpunkte

  • Hersteller, Importeure und Vertriebspartner (Primärverpflichtete) müssen ihre Verpackungen in ein Sammel‑ und Verwertungssystem einbringen und die Mengen bis zum 15. März jedes Jahres melden.
  • Ab dem 1. Jänner 2024 dürfen nur noch Kunststoffverpackungen in Verkehr gesetzt werden, die recyclingfähig oder wiederverwendbar sind.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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