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Erneuerbaren‑Förderbeitragsverordnung 2022
Verordnung vom 30.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Netzentgelte nach Netzebenen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2021XXVII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Netzentgelte nach Netzebenen.

Schwerpunkte

  • Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für alle Endverbraucher wird für das Kalenderjahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
  • Die Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelte werden nach acht Netzebenen gestaffelt: Ebene 1 bis 5 erhalten feste Sätze (z. B. 20 €/kW bzw. 20 ¢/kWh), während bestimmte Kategorien auf Ebene 7 mit 0 € bzw. 0 ¢ belegt sind.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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