Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Netzentgelte nach Netzebenen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2021XXVII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert die jeweiligen Netzentgelte nach Netzebenen.Schwerpunkte
- Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für alle Endverbraucher wird für das Kalenderjahr 2022 auf 0 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Die Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelte werden nach acht Netzebenen gestaffelt: Ebene 1 bis 5 erhalten feste Sätze (z. B. 20 €/kW bzw. 20 ¢/kWh), während bestimmte Kategorien auf Ebene 7 mit 0 € bzw. 0 ¢ belegt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.