5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassung der Versammlungsregeln
Verordnung vom 30.12.2021Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert die Regeln für private Treffen: Sie ersetzt die Formulierung „3 und“ durch „2 bis“, fügt einen neuen Absatz hinzu, der Treffen von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, und legt das Inkrafttreten auf den 2. Januar 2022 fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert die Regeln für private Treffen: Sie ersetzt die Formulierung „3 und“ durch „2 bis“, fügt einen neuen Absatz hinzu, der Treffen von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, und legt das Inkrafttreten auf den 2. Januar 2022 fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung „3 und“ im Abschnitt über Versammlungsgrößen wird durch „2 bis“ ersetzt, wodurch die zulässige Personenanzahl neu definiert wird.
- Ein neuer Absatz 9 wird eingefügt, der besagt, dass die Beschränkungen für Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten nicht gelten.
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