<!--[-->5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassung der Versammlungsregeln<!--]-->
5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassung der Versammlungsregeln
Verordnung vom 30.12.2021

Zusammenfassung

Die 5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert die Regeln für private Treffen: Sie ersetzt die Formulierung „3 und“ durch „2 bis“, fügt einen neuen Absatz hinzu, der Treffen von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, und legt das Inkrafttreten auf den 2. Januar 2022 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 5. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert die Regeln für private Treffen: Sie ersetzt die Formulierung „3 und“ durch „2 bis“, fügt einen neuen Absatz hinzu, der Treffen von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt, und legt das Inkrafttreten auf den 2. Januar 2022 fest.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „3 und“ im Abschnitt über Versammlungsgrößen wird durch „2 bis“ ersetzt, wodurch die zulässige Personenanzahl neu definiert wird.
  • Ein neuer Absatz 9 wird eingefügt, der besagt, dass die Beschränkungen für Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten nicht gelten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.