<!--[-->COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑VO 2022<!--]-->
COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑VO 2022
Verordnung vom 31.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2022 eine Obergrenze von 2 000 Mio. € für Kurzarbeitsbeihilfen fest und ist vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2022 gültig.
Bundesministerium für Arbeit12/31/2021XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2022 eine Obergrenze von 2 000 Mio. € für Kurzarbeitsbeihilfen fest und ist vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2022 gültig.

Schwerpunkte

  • Die finanzielle Obergrenze für Kurzarbeitsbeihilfen im Jahr 2022 wird auf 2 000 Millionen Euro festgesetzt.
  • Die Obergrenze gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2022.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.