Rentenabfertigungsverordnung – Berechnung des Abfertigungskapitals für Landwirte
Verordnung vom 31.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie das Abfertigungskapital für landwirtschaftliche Betriebsrenten zu berechnen ist – als fünffaches Jahresausmaß plus einem 2 %‑Zuschlag pro Jahr der verbleibenden Lebenserwartung bis zum 80. Lebensjahr. Sie trat am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2021XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie das Abfertigungskapital für landwirtschaftliche Betriebsrenten zu berechnen ist – als fünffaches Jahresausmaß plus einem 2 %‑Zuschlag pro Jahr der verbleibenden Lebenserwartung bis zum 80. Lebensjahr. Sie trat am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Abfertigungskapital wird als das Fünffache des Jahresausmaßes der Betriebsrente berechnet, wobei das Jahresausmaß dem 14‑fachen Monatsbetrag der Betriebsrente entspricht.
- Auf das berechnete Kapital wird ein Zuschlag von 2 % pro Jahr der voraussichtlich verbleibenden geschlechtsneutralen Lebenserwartung bis zum 80. Lebensjahr aufgeschlagen.
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