Verlängerung der COVID‑19‑Testpflicht für asymptomatische Personen (bis 31. März 2022)
Verordnung vom 31.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die COVID‑19‑Testpflicht für Personen ohne Symptome bis zum 31. März 2022 und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die COVID‑19‑Testpflicht für Personen ohne Symptome bis zum 31. März 2022 und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf mehrere Sozialversicherungsgesetze, um die Testpflicht für asymptomatische Personen zu regeln.
- Das geplante Außerkrafttreten der bisherigen Testregelungen wird bis zum 31. März 2022 verschoben.
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