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Verlängerung des Stichtags für COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen
Verordnung vom 31.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung über COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen wird dahingehend geändert, dass der Stichtag von 31. Dezember 2021 auf den 31. März 2022 verschoben wird.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung über COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen wird dahingehend geändert, dass der Stichtag von 31. Dezember 2021 auf den 31. März 2022 verschoben wird.

Schwerpunkte

  • Der Stichtag für die Durchführung von COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen wird von 31. Dezember 2021 auf den 31. März 2022 verschoben.
  • Die Änderung gilt ausschließlich für § 2 der bestehenden Verordnung und berührt keine weiteren Bestimmungen.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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