Zusammenfassung
Die Verordnung 67/2021 passt im Jahr 2021 zahlreiche Renten‑ und Opferfürsorgebeträge nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz an, um die Kaufkraft der Berechtigten zu sichern.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/12/2021XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 67/2021 passt im Jahr 2021 zahlreiche Renten‑ und Opferfürsorgebeträge nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz an, um die Kaufkraft der Berechtigten zu sichern.Schwerpunkte
- Die Grundrente für erwerbsunfähige Schwerbeschädigte wird von 589,70 € auf 610,30 € erhöht.
- Ein weiterer Betrag wird von 24,20 € auf 25,00 € angehoben.
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