<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung – neue Ausnahmeregelungen für Verkehr und Transit<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung – neue Ausnahmeregelungen für Verkehr und Transit
Verordnung vom 13.02.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Einreiseverordnung, indem sie den Güter‑ und Personenverkehr sowie Transit durch Österreich erlaubt, wenn die Ausreise gesichert ist. Gleichzeitig wird bei Kontrollen ein Nachweis dieser Sicherung verlangt; die Änderungen gelten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/13/2021XXVII
Grenze
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Einreiseverordnung, indem sie den Güter‑ und Personenverkehr sowie Transit durch Österreich erlaubt, wenn die Ausreise gesichert ist. Gleichzeitig wird bei Kontrollen ein Nachweis dieser Sicherung verlangt; die Änderungen gelten ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung.

Schwerpunkte

  • Erlaubt die Aufrechterhaltung des Güter‑ und Personenverkehrs, wenn die Ausreise aus dem Zielland gesichert ist.
  • Ermöglicht Transitpassagieren und Durchreise ohne Zwischenstopp, sofern die Ausreise gesichert ist.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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