<!--[-->Änderung der Datenübermittlung zur internationalen Steuervergütung (2021)<!--]-->
Änderung der Datenübermittlung zur internationalen Steuervergütung (2021)
Verordnung vom 07.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Datenübermittlungsregelungen für internationale Steuervergütungen: Sie legt neue Fristen fest, aktualisiert den Titel und fügt einen Abschnitt hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2021 bestimmt.
Bundesministerium für Finanzen1/7/2021XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Datenübermittlungsregelungen für internationale Steuervergütungen: Sie legt neue Fristen fest, aktualisiert den Titel und fügt einen Abschnitt hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2021 bestimmt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Internationalen Steuervergütung (IStVDÜV)“ geändert.
  • Die Datenübermittlung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten an das Finanzamt für Großbetriebe muss bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres erfolgen; die übermittelten Daten müssen den Stand zum Ende des jeweiligen Kalendermonats widerspiegeln.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.