<!--[-->Novelle 2021: Ausnahmen & neue Wildvogel‑Schutzmaßnahmen für kleine Geflügelbetriebe<!--]-->
Novelle 2021: Ausnahmen & neue Wildvogel‑Schutzmaßnahmen für kleine Geflügelbetriebe
Verordnung vom 16.02.2021

Zusammenfassung

Die Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung führt Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 350 Vögeln ein, sofern Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt sind, und legt konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Wildvögeln fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/16/2021XXVII
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Novelle 2021 der Geflügelpest‑Verordnung führt Ausnahmen für Betriebe mit weniger als 350 Vögeln ein, sofern Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt sind, und legt konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Wildvögeln fest.

Schwerpunkte

  • Betriebe mit weniger als 350 Vögeln können von den allgemeinen Schutz‑ und Tilgungsmaßnahmen ausgenommen werden, wenn Enten und Gänse in gemischten Haltungen strikt von anderem Geflügel getrennt sind.
  • Das Geflügel muss durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor Wildvögeln geschützt sein.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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