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Änderung der Prüfungs‑Verordnung für das Schuljahr 2020/21
Verordnung vom 17.02.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ändert die Regeln für die Abschlussprüfungen 2020/21: Sie legt ein konkretes Datum für die Gültigkeit fest, erlaubt digitale und gedruckte Abgaben mit bundeslandspezifischen Fristen und bestimmt, dass die Regelung vom 17. Februar 2021 bis zum 31. August 2021 gilt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/17/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021 ändert die Regeln für die Abschlussprüfungen 2020/21: Sie legt ein konkretes Datum für die Gültigkeit fest, erlaubt digitale und gedruckte Abgaben mit bundeslandspezifischen Fristen und bestimmt, dass die Regelung vom 17. Februar 2021 bis zum 31. August 2021 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 2 wird von „aus der jeweiligen Verordnung“ zu „am 8. Jänner 2021 aus der Verordnung“ geändert, um ein konkretes Datum zu nennen.
  • Ein neuer Absatz (3) in § 4 erlaubt die erste Abgabe schriftlicher Prüfungsarbeiten sowohl digital als auch in gedruckter Form.
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