Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnung des Bundeskanzleramts in Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und passt damit alle Bezugnahmen im Regelwerk des Baukultur‑Beirats an. Zudem werden Wortlaut‑Anpassungen („einmalig“ → „mehrmalig“) und Bestellungsmodalitäten für den Beirat konkretisiert.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport2/19/2021XXVII
Baupolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bezeichnung des Bundeskanzleramts in Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und passt damit alle Bezugnahmen im Regelwerk des Baukultur‑Beirats an. Zudem werden Wortlaut‑Anpassungen („einmalig“ → „mehrmalig“) und Bestellungsmodalitäten für den Beirat konkretisiert.Schwerpunkte
- Alle Bezeichnungen des "Bundeskanzleramts" werden durch "Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport" ersetzt.
- Der Titel "Bundeskanzler" wird durch "Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport" ersetzt.
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