Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht eine Steuerbefreiung für selbst erzeugte Photovoltaik‑Strommenge, wenn sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, und legt dafür Anmelde‑ sowie Aufzeichnungspflichten fest.Bundesministerium für Finanzen2/19/2021XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht eine Steuerbefreiung für selbst erzeugte Photovoltaik‑Strommenge, wenn sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, und legt dafür Anmelde‑ sowie Aufzeichnungspflichten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft eine Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugte PV‑Energie, sofern sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
- Begünstigt werden Einzelproduzenten, Erzeugergemeinschaften und Eisenbahnunternehmen, die den selbst erzeugten Strom selbst verbrauchen.
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