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Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugten PV‑Strom
Verordnung vom 19.02.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht eine Steuerbefreiung für selbst erzeugte Photovoltaik‑Strommenge, wenn sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, und legt dafür Anmelde‑ sowie Aufzeichnungspflichten fest.
Bundesministerium für Finanzen2/19/2021XXVII
Umwelt
Energie
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht eine Steuerbefreiung für selbst erzeugte Photovoltaik‑Strommenge, wenn sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, und legt dafür Anmelde‑ sowie Aufzeichnungspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft eine Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugte PV‑Energie, sofern sie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
  • Begünstigt werden Einzelproduzenten, Erzeugergemeinschaften und Eisenbahnunternehmen, die den selbst erzeugten Strom selbst verbrauchen.
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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