Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Februar 2021 ändert das Datum in § 2 der bestehenden Regelung zu vorübergehenden Grenzkontrollen von „27. Februar 2021“ auf „29. März 2021“.Bundesministerium für Inneres2/23/2021XXVII
Sicherheit
Grenzkontrollen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Februar 2021 ändert das Datum in § 2 der bestehenden Regelung zu vorübergehenden Grenzkontrollen von „27. Februar 2021“ auf „29. März 2021“.Schwerpunkte
- In § 2 wird das Datum „27. Februar 2021“ durch das neue Datum „29. März 2021“ ersetzt.
- Die Änderung dient der Aktualisierung des Geltungszeitraums für die vorübergehenden Grenzkontrollen.
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