Novelle 2/2021 der COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassungen für Alten‑ und Pflegeheime
Verordnung vom 25.02.2021Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert Bezeichnungen von Pflegeeinrichtungen, führt Test‑ und Maskenpflichten ein und legt Besuchs‑ sowie weitere Schutzregelungen fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/25/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung ändert Bezeichnungen von Pflegeeinrichtungen, führt Test‑ und Maskenpflichten ein und legt Besuchs‑ sowie weitere Schutzregelungen fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung ‚Alten‑, Pflege‑ und Behindertenheime‘ wird zu ‚Alten‑ und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe‘ geändert.
- Der Verweis auf § 6 Abs. 2‑7 wird zu § 6 Abs. 2‑6 gekürzt.
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