<!--[-->Niederlassungsverordnung 2021 – Jahresquoten für Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligungen<!--]-->
Niederlassungsverordnung 2021 – Jahresquoten für Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligungen
Verordnung vom 26.02.2021

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2021 legt fest, dass im Jahr 2021 maximal 6 020 quotenpflichtige Aufenthaltstitel, 4 400 befristete Arbeitsbewilligungen und 200 Saisonarbeitsbewilligungen erteilt werden dürfen. Zusätzlich erhalten die einzelnen Bundesländer eigene Höchstzahlen für verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln.
Bundesministerium für Inneres2/26/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2021 legt fest, dass im Jahr 2021 maximal 6 020 quotenpflichtige Aufenthaltstitel, 4 400 befristete Arbeitsbewilligungen und 200 Saisonarbeitsbewilligungen erteilt werden dürfen. Zusätzlich erhalten die einzelnen Bundesländer eigene Höchstzahlen für verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln.

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2021 dürfen insgesamt höchstens 6 020 quotenpflichtige Aufenthaltstitel erteilt werden.
  • Bis zu 4 400 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte können erteilt werden.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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