Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Ofenbau‑ und Verlegetechnik‑Ausbildungsordnung: Sie streicht den Ausdruck „als Ausbildungsversuch“, entfernt § 1 Abs. 2 und führt einen neuen § 14 ein, der das Inkrafttreten zum 01.07.2022 regelt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/11/2022XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Ofenbau‑ und Verlegetechnik‑Ausbildungsordnung: Sie streicht den Ausdruck „als Ausbildungsversuch“, entfernt § 1 Abs. 2 und führt einen neuen § 14 ein, der das Inkrafttreten zum 01.07.2022 regelt.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“, wodurch die Formulierung klarer wird.
- § 1 Abs. 2 wird vollständig gestrichen; der bisherige Absatz 3 erhält die neue Bezeichnung (2).
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