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Ergänzung der Tiefbauspezialist‑Ausbildungsordnung: Schwerpunkt Tunnelbautechnik & Erste‑Hilfe
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ergänzt die Ausbildungsordnung für Tiefbauspezialisten um den Schwerpunkt Tunnelbautechnik und führt verpflichtende Erste‑Hilfe‑Kurse ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2022.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/11/2022XXVII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ergänzt die Ausbildungsordnung für Tiefbauspezialisten um den Schwerpunkt Tunnelbautechnik und führt verpflichtende Erste‑Hilfe‑Kurse ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2022.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer 4 wird in § 1 Abs. 1 Z 3 eingefügt und definiert den Schwerpunkt ‚Tunnelbautechnik‘.
  • In § 2 Z 1 wird die Formulierung für fachkräftebezogene Tätigkeiten im Bauunternehmen angepasst.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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