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Temporäre Aussetzung der COVID‑19‑Impfpflicht
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt die Anwendung mehrerer Paragraphen des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes und der zugehörigen Impfpflichtverordnung von 12. März 2022 bis 31. Mai 2022 aus.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/11/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung setzt die Anwendung mehrerer Paragraphen des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes und der zugehörigen Impfpflichtverordnung von 12. März 2022 bis 31. Mai 2022 aus.

Schwerpunkte

  • Die genannten Paragraphen des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes gelten nicht für Sachverhalte, die nach dem 12. März 2022 eintreten.
  • Die Paragraphen 1 und 4 der COVID‑19‑Impfpflichtverordnung werden ebenfalls bis zum 31. Mai 2022 nicht angewendet.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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