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Energie‑Lenkungsmaßnahmen‑Verordnung für Erdöl (2022)
Verordnung vom 11.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Erdöl‑Lagergesellschaft, innerhalb von 30 Tagen 387 000 Barrel Rohöl dem Mineralölmarkt zuzuführen und den Nachweis darüber zu erbringen. Sie dient der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen und tritt am Tag nach Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/11/2022XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet die Erdöl‑Lagergesellschaft, innerhalb von 30 Tagen 387 000 Barrel Rohöl dem Mineralölmarkt zuzuführen und den Nachweis darüber zu erbringen. Sie dient der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen und tritt am Tag nach Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf dem Energielenkungsgesetz 2012 und dem Erdölbevorratungsgesetz 2012 und dient der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen.
  • Die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. muss innerhalb von 30 Tagen insgesamt 387 000 Barrel Rohöl aus ihren Beständen dem Mineralölmarkt zur Verfügung stellen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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