Zusammenfassung
Die Novelle verschärft die Haltungsbedingungen für Geflügel in definierten Risikogebieten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Sie führt geschlossene Stallungen, Trennungsmaßnahmen und verbietet die Nutzung von Oberflächenwasser, das Wildvögeln zugänglich ist.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/15/2022XXVII
Gesundheit
Landwirtschaft
Tierseuchenbekämpfung
Zusammenfassung
Die Novelle verschärft die Haltungsbedingungen für Geflügel in definierten Risikogebieten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Sie führt geschlossene Stallungen, Trennungsmaßnahmen und verbietet die Nutzung von Oberflächenwasser, das Wildvögeln zugänglich ist.Schwerpunkte
- In den in Anlage 1 Teil A genannten Gebieten muss Geflügel in vollständig geschlossenen Stallungen gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
- In den in Anlage 1 Teil B genannten Gebieten gelten erweiterte Vorgaben: Trennung von Enten/Gänsen, Schutz durch Netze/Dächer, Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall bzw. Unterstand sowie bauliche Absicherungen gegen Wildvögel.
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