<!--[-->Änderung der COFAG‑Fixkostenzuschuss‑Richtlinien wegen behördlicher Betretungsverbote<!--]-->
Änderung der COFAG‑Fixkostenzuschuss‑Richtlinien wegen behördlicher Betretungsverbote
Verordnung vom 15.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert, wie Fixkosten, die während behördlicher Betretungsverbote entstanden sind, nachzuweisen und ggf. zurückzufordern sind. Sie führt neue Dokumentations‑ und Nachweis­pflichten für Unternehmen ein.
Bundesministerium für Finanzen3/15/2022XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert, wie Fixkosten, die während behördlicher Betretungsverbote entstanden sind, nachzuweisen und ggf. zurückzufordern sind. Sie führt neue Dokumentations‑ und Nachweis­pflichten für Unternehmen ein.

Schwerpunkte

  • Unternehmen müssen die tatsächliche Nutzbarkeit ihrer Bestandsobjekte während eines behördlichen Betretungsverbots nachweisen, entweder durch Aufzeichnungen oder durch vertragliche Vereinbarungen, die den Grundsätzen des Fremdvergleichs entsprechen.
  • Der erhaltene Fixkostenzuschuss muss in einer Transparenzdatenbank erfasst werden, sodass die Öffentlichkeit einen Überblick über alle gewährten Zuschüsse hat.
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