<!--[-->Änderung der Fixkostenzuschuss‑Richtlinien (FKZ 800 000) – 2022<!--]-->
Änderung der Fixkostenzuschuss‑Richtlinien (FKZ 800 000) – 2022 Verordnung vom 3/15/2022
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Bundesministerium für Finanzen3/15/2022XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 15. März 2022 ändert die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss bis 800 000 €, indem sie neue Nachweis‑ und Rückforderungsregeln einführt und den Datenschutz bei Auskünften an die SVS regelt.

Schwerpunkte

  • In den Abschnitten 1.1 und 2.2 wird nach dem Wort „die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit“ die Formulierung „Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung“ eingefügt, um Unternehmen vor einer Überschuldung zu schützen.
  • Ein neuer Unterpunkt 4.1.4 legt fest, dass Fixkosten, die während eines behördlichen Betretungsverbots entstanden sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass das betroffene Objekt tatsächlich nutzbar war – entweder durch vertragliche Vereinbarungen oder anhand des Umsatzverlustes.
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