<!--[-->Änderung der COFAG‑Förderrichtlinie: Schutz vor Überschuldung & neue Nachweis‑/Rückforderungsregeln<!--]-->
Änderung der COFAG‑Förderrichtlinie: Schutz vor Überschuldung & neue Nachweis‑/Rückforderungsregeln
Verordnung vom 16.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 ändert die Förderrichtlinien der COFAG, fügt den Hinweis zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ein und präzisiert Nachweis‑ und Rückforderungsregeln für Bestandszins‑Aufwendungen.
Bundesministerium für Finanzen3/16/2022XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 ändert die Förderrichtlinien der COFAG, fügt den Hinweis zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ein und präzisiert Nachweis‑ und Rückforderungsregeln für Bestandszins‑Aufwendungen.

Schwerpunkte

  • In allen relevanten Textstellen wird nach dem Wort „Zahlungsfähigkeit“ die Ergänzung „Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung“ eingefügt, um den Schutz vor Überschuldung zu betonen.
  • Bei Rückforderungen wird festgelegt, dass ein teilweiser Verlustersatz nur zurückgefordert wird, wenn die tatsächliche Nutzbarkeit des betroffenen Objekts geringer ist als angenommen.
Dokumente (PDFs)
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