<!--[-->Lebens‑ und Sozialberatungs‑Verordnung 2022 – Qualifikations‑ und Ausbildungsregeln<!--]-->
Lebens‑ und Sozialberatungs‑Verordnung 2022 – Qualifikations‑ und Ausbildungsregeln
Verordnung vom 21.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualifikationen nötig sind, um das reglementierte Gewerbe der Lebens‑ und Sozialberatung auszuüben, definiert die Inhalte des Lehrgangs und bestimmt die Inkrafttretungsfrist.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort3/21/2022XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualifikationen nötig sind, um das reglementierte Gewerbe der Lebens‑ und Sozialberatung auszuüben, definiert die Inhalte des Lehrgangs und bestimmt die Inkrafttretungsfrist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Abschlüsse und Weiterbildungen als ausreichende Qualifikation für die Lebens‑ und Sozialberatung gelten.
  • Für die Ausbildung dürfen nur Personen mit den in § 1 genannten Qualifikationen als Lehrende eingesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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