Übertragung von IT‑Betrieb und -Entwicklung des BMArb auf das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 21.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb und die Weiterentwicklung des standardisierten IT‑Büroarbeitsplatzes sowie aller zugehörigen IKT‑Standards des Bundesministeriums für Arbeit auf die Bundesrechenzentrum GmbH, wirksam ab 1. April 2022.Bundesministerium für Arbeit3/21/2022XXVII
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb und die Weiterentwicklung des standardisierten IT‑Büroarbeitsplatzes sowie aller zugehörigen IKT‑Standards des Bundesministeriums für Arbeit auf die Bundesrechenzentrum GmbH, wirksam ab 1. April 2022.Schwerpunkte
- Der Betrieb und die Weiterentwicklung des standardisierten IT‑Büroarbeitsplatzes sowie aller zugehörigen IKT‑Standards werden vom Bundesministerium für Arbeit auf die Bundesrechenzentrum GmbH übertragen.
- Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die komplette IKT‑Infrastruktur, darunter Büroarbeitsplätze, Rechenzentren‑Basisdienste, Server‑ und Backup‑Infrastruktur, Netzwerk, Internet‑Anbindung, spezielle Applikationen, Lizenz‑ sowie Datensicherheitsmanagement.
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