<!--[-->Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Anpassung von Definitionen, Gebühren und Inkrafttreten (BGBl. II Nr. 120/2022)<!--]-->
Novelle zur Zulassungsstellenverordnung – Anpassung von Definitionen, Gebühren und Inkrafttreten (BGBl. II Nr. 120/2022)
Verordnung vom 21.03.2022

Zusammenfassung

Die 12. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung aktualisiert die Definition der Zulassungsbescheinigung, erhöht bestimmte Gebühren und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Mai 2022 fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/21/2022XXVII
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 12. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung aktualisiert die Definition der Zulassungsbescheinigung, erhöht bestimmte Gebühren und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Mai 2022 fest.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 7a Abs. 2 Z 7 lit a wird von „… zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/103/EG“ auf „… in der geltenden Fassung“ geändert, um die aktuelle EU‑Richtlinie zu berücksichtigen.
  • Die in § 13 Abs. 1a genannten Beträge werden von 23,80 € auf 25,50 € bzw. von 20,80 € auf 22,56 € erhöht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


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