1. Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung (Masken‑ und Zugangspflichten)
Verordnung vom 23.03.2022Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung (2022) erweitert die Masken‑Pflicht auf weitere Verkehrsmittel, Arbeitsplätze und die Nachtgastronomie, führt neue Regelungen für geschlossene Räume ein und legt strengere Vorgaben für größere Zusammenkünfte fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/23/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung (2022) erweitert die Masken‑Pflicht auf weitere Verkehrsmittel, Arbeitsplätze und die Nachtgastronomie, führt neue Regelungen für geschlossene Räume ein und legt strengere Vorgaben für größere Zusammenkünfte fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert, indem das Wort „grundlegende“ entfernt wird.
- Ein neuer Paragraph § 3a wird eingeführt, der die Einrichtungen der „Nachtgastronomie“ definiert und spezielle Regeln für diese Betriebe festlegt.
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