Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Klimaticket‑Regelungen um Beilage 4, passt zahlreiche Verweisungen an und führt neue Fristen, Berichtspflichten sowie AGB für das Klimaticket Ö Bundesheer/Zivildienst ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/24/2022XXVII
Verkehr
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Klimaticket‑Regelungen um Beilage 4, passt zahlreiche Verweisungen an und führt neue Fristen, Berichtspflichten sowie AGB für das Klimaticket Ö Bundesheer/Zivildienst ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die bisherige Beilage 1 um eine neue Beilage 4 und passt alle betroffenen Bezugnahmen in den Paragraphen 2, 4, 5, 6, 7 und 8 an, sodass künftig sowohl Beilage 1 als auch Beilage 4 verwendet werden können.
- Ein neuer Absatz (§ 6 Abs. 5) erlaubt Verkehrsunternehmen, planmäßige Abweichungen vom Soll‑Fahrplan dem Bund innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.
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