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Änderung der Klimaticket‑Verordnung für Bundesheer und Zivildienst
Verordnung vom 24.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Klimaticket‑Regelungen um Beilage 4, passt zahlreiche Verweisungen an und führt neue Fristen, Berichtspflichten sowie AGB für das Klimaticket Ö Bundesheer/Zivildienst ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/24/2022XXVII
Verkehr
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Klimaticket‑Regelungen um Beilage 4, passt zahlreiche Verweisungen an und führt neue Fristen, Berichtspflichten sowie AGB für das Klimaticket Ö Bundesheer/Zivildienst ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die bisherige Beilage 1 um eine neue Beilage 4 und passt alle betroffenen Bezugnahmen in den Paragraphen 2, 4, 5, 6, 7 und 8 an, sodass künftig sowohl Beilage 1 als auch Beilage 4 verwendet werden können.
  • Ein neuer Absatz (§ 6 Abs. 5) erlaubt Verkehrsunternehmen, planmäßige Abweichungen vom Soll‑Fahrplan dem Bund innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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