Zusammenfassung
Die zweite Novelle der COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung aus dem März 2022 streicht die Formulierungen „bei Bewohnerkontakt“, „bei Patientenkontakt“ und „bei Kundenkontakt“, ändert eine Wortfolge in § 9 und fügt einen neuen Absatz zu § 13 hinzu. Alle Änderungen gelten ab dem 25. März 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/24/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die zweite Novelle der COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung aus dem März 2022 streicht die Formulierungen „bei Bewohnerkontakt“, „bei Patientenkontakt“ und „bei Kundenkontakt“, ändert eine Wortfolge in § 9 und fügt einen neuen Absatz zu § 13 hinzu. Alle Änderungen gelten ab dem 25. März 2022.Schwerpunkte
- Die Formulierung „bei Bewohnerkontakt“ wird aus § 5 Abs. 4 gestrichen, um die Vorgaben für Pflegeeinrichtungen zu vereinfachen.
- Die Formulierung „bei Patientenkontakt“ wird aus § 6 Abs. 3 gestrichen, wodurch die Regelungen für medizinische Einrichtungen flexibler werden.
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