<!--[-->Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung (März 2022)<!--]-->
Novelle zur COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung (März 2022)
Verordnung vom 24.03.2022

Zusammenfassung

Die zweite Novelle der COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung aus dem März 2022 streicht die Formulierungen „bei Bewohnerkontakt“, „bei Patientenkontakt“ und „bei Kundenkontakt“, ändert eine Wortfolge in § 9 und fügt einen neuen Absatz zu § 13 hinzu. Alle Änderungen gelten ab dem 25. März 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/24/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die zweite Novelle der COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung aus dem März 2022 streicht die Formulierungen „bei Bewohnerkontakt“, „bei Patientenkontakt“ und „bei Kundenkontakt“, ändert eine Wortfolge in § 9 und fügt einen neuen Absatz zu § 13 hinzu. Alle Änderungen gelten ab dem 25. März 2022.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „bei Bewohnerkontakt“ wird aus § 5 Abs. 4 gestrichen, um die Vorgaben für Pflegeeinrichtungen zu vereinfachen.
  • Die Formulierung „bei Patientenkontakt“ wird aus § 6 Abs. 3 gestrichen, wodurch die Regelungen für medizinische Einrichtungen flexibler werden.
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