Ergänzung der Studienförderung für Konservatorien – neue Anlage mit zulässigen Studiengängen
Verordnung vom 25.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ergänzt das Förderrecht für Konservatorium-Studierende um eine neue Anlage, in der alle zulässigen Hauptstudiengänge an ausgewählten österreichischen Konservatorien aufgeführt sind, und regelt ihr Inkrafttreten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/25/2022XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2022 ergänzt das Förderrecht für Konservatorium-Studierende um eine neue Anlage, in der alle zulässigen Hauptstudiengänge an ausgewählten österreichischen Konservatorien aufgeführt sind, und regelt ihr Inkrafttreten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (§ 4 Abs. 17) wird eingefügt, der festlegt, dass die neue Anlage mit dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
- Die neue Anlage listet alle Hauptstudiengänge an ausgewählten Konservatorien auf, die die Fördervoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes erfüllen.
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