<!--[-->Änderung der Veterinär‑Antibiotika‑Mengenströme‑Verordnung (2022)<!--]-->
Änderung der Veterinär‑Antibiotika‑Mengenströme‑Verordnung (2022)
Verordnung vom 28.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert das Meldesystem für Veterinär‑Antibiotika, legt den Meldestandort fest, benennt die örtlich zuständige Behörde und führt eine elektronische Leermeldung ein, wenn keine Antibiotika abgegeben wurden. Die Änderungen gelten ab dem 29. März 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/28/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung präzisiert das Meldesystem für Veterinär‑Antibiotika, legt den Meldestandort fest, benennt die örtlich zuständige Behörde und führt eine elektronische Leermeldung ein, wenn keine Antibiotika abgegeben wurden. Die Änderungen gelten ab dem 29. März 2022.

Schwerpunkte

  • Der Ort der Meldung wird definiert als der Standort, an dem die Hausapotheke geführt wird.
  • Die Bezeichnung "die zuständige Behörde" wird zu "die örtlich zuständige Behörde (Landeshauptfrau/Landeshauptmann)" geändert und es wird ein Satz hinzugefügt, dass die Meldungen an die für die tierärztliche Hausapotheke zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet werden müssen.
Dokumente (PDFs)
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