<!--[-->Einrichtung einer Koordinierungsstelle für den elektronischen Datenaustausch in grenzüberschreitenden Pensionsverfahren<!--]-->
Einrichtung einer Koordinierungsstelle für den elektronischen Datenaustausch in grenzüberschreitenden Pensionsverfahren
Verordnung vom 28.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet die BVAEB als Koordinierungsstelle für den elektronischen Austausch von Pensionsdaten mit anderen EU‑Staaten ein und legt deren Vergütung fest. Sie tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/28/2022XXVII
Sozialpolitik
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet die BVAEB als Koordinierungsstelle für den elektronischen Austausch von Pensionsdaten mit anderen EU‑Staaten ein und legt deren Vergütung fest. Sie tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die BVAEB wird als zentrale Koordinierungsstelle für den elektronischen Datenaustausch in grenzüberschreitenden Pensionsverfahren eingesetzt.
  • Die Koordinierungsstelle erhält von den koordinierten Rechtsträgern Aufwandsersätze, die nach Dienstgeberkosten und einer pauschalen Sachkostenabgeltung von 25 % berechnet werden.
Dokumente (PDFs)
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