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COVID‑19‑Erleichterungen bei Aufenthalts‑ und Niederlassungsanträgen
Verordnung vom 14.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 erleichtert während der COVID‑19‑Pandemie die Verlängerung und Zweckänderung von Aufenthaltstiteln, indem sie den Verzicht auf Fingerabdrücke und Originalnachweise erlaubt, sofern keine Zweifel an Identität bzw. Echtheit bestehen.
Bundesministerium für Inneres1/14/2022XXVII
Verwaltungsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 erleichtert während der COVID‑19‑Pandemie die Verlängerung und Zweckänderung von Aufenthaltstiteln, indem sie den Verzicht auf Fingerabdrücke und Originalnachweise erlaubt, sofern keine Zweifel an Identität bzw. Echtheit bestehen.

Schwerpunkte

  • Bei Verlängerungs‑ und Zweckänderungsanträgen kann die Behörde auf die Erfassung von Fingerabdrücken verzichten, wenn wegen COVID‑19‑Maßnahmen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und die Identität des Antragstellers nicht zweifelhaft erscheint.
  • Bei denselben Anträgen kann die Behörde auf die Vorlage von Originalurkunden und -nachweisen verzichten, sofern kein begründeter Zweifel an deren Echtheit besteht.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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