<!--[-->Temporäre Freistellung im öffentlichen Dienst (01.04.–31.05.2022)<!--]-->
Temporäre Freistellung im öffentlichen Dienst (01.04.–31.05.2022)
Verordnung vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. April 2022 bis zum 31. Mai 2022 befristet freigestellt werden können, basierend auf dem Gehaltsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport3/31/2022XXVII
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. April 2022 bis zum 31. Mai 2022 befristet freigestellt werden können, basierend auf dem Gehaltsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz.

Schwerpunkte

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst können im genannten Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie unter die genannten gesetzlichen Grundlagen fallen.
  • Die Verordnung beruht auf den jeweils gültigen Fassungen der genannten Paragraphen, einschließlich der Absätze 5, die weitere Detailregelungen enthalten können.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.