Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. April 2022 bis zum 31. Mai 2022 befristet freigestellt werden können, basierend auf dem Gehaltsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport3/31/2022XXVII
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. April 2022 bis zum 31. Mai 2022 befristet freigestellt werden können, basierend auf dem Gehaltsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz.Schwerpunkte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst können im genannten Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie unter die genannten gesetzlichen Grundlagen fallen.
- Die Verordnung beruht auf den jeweils gültigen Fassungen der genannten Paragraphen, einschließlich der Absätze 5, die weitere Detailregelungen enthalten können.
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