<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Justiz‑Verordnung: neues Datum und Zusatzparagraph<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Justiz‑Verordnung: neues Datum und Zusatzparagraph
Verordnung vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ändert § 8 der COVID‑19‑Justiz‑Verordnung: Das Datum im Absatz 1 wird von 31. März auf 30. April verschoben und ein neuer Absatz 23 wird eingefügt, der das Inkrafttreten am Tag nach Kundmachung regelt.
Bundesministerium für Justiz3/31/2022XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 ändert § 8 der COVID‑19‑Justiz‑Verordnung: Das Datum im Absatz 1 wird von 31. März auf 30. April verschoben und ein neuer Absatz 23 wird eingefügt, der das Inkrafttreten am Tag nach Kundmachung regelt.

Schwerpunkte

  • Der Hinweis im § 8 Abs. 1 wird von „31. März 2022“ auf das spätere Datum „30. April 2022“ geändert, um den Geltungszeitraum zu verlängern.
  • Ein neuer Absatz 23 wird zu § 8 hinzugefügt, der festlegt, dass die gesamte Änderung am Tag nach ihrer Kundmachung wirksam wird.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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