<!--[-->Einrichtung einer flächendeckenden Jugendgerichtshilfe<!--]-->
Einrichtung einer flächendeckenden Jugendgerichtshilfe
Verordnung vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Die Jugendgerichtshilfe‑Verordnung richtet in allen Bundesländern außer Wien spezielle Hilfestellen ein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei jugendstrafrechtlichen Verfahren unterstützen.
Bundesministerium für Justiz3/31/2022XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Jugendgerichtshilfe‑Verordnung richtet in allen Bundesländern außer Wien spezielle Hilfestellen ein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei jugendstrafrechtlichen Verfahren unterstützen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert vier zentrale Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: (1) Durchführung von Jugenderhebungen, (2) Krisenintervention, (3) Unterstützung bei Haftentscheidungen und (4) Beratung zu Sozialnetzkonferenzen.
  • Jugendgerichtshilfestellen werden an 18 Standorten im ganzen Land eingerichtet, darunter Wien (Team 1), Graz (Team 2), Linz (Team 1) und weitere Städte.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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