Zusammenfassung
Die Jugendgerichtshilfe‑Verordnung richtet in allen Bundesländern außer Wien spezielle Hilfestellen ein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei jugendstrafrechtlichen Verfahren unterstützen.Bundesministerium für Justiz3/31/2022XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Jugendgerichtshilfe‑Verordnung richtet in allen Bundesländern außer Wien spezielle Hilfestellen ein, die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei jugendstrafrechtlichen Verfahren unterstützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert vier zentrale Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: (1) Durchführung von Jugenderhebungen, (2) Krisenintervention, (3) Unterstützung bei Haftentscheidungen und (4) Beratung zu Sozialnetzkonferenzen.
- Jugendgerichtshilfestellen werden an 18 Standorten im ganzen Land eingerichtet, darunter Wien (Team 1), Graz (Team 2), Linz (Team 1) und weitere Städte.
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