Änderung der COVID‑19‑Testverordnung – Preisreduktion und befristete Gültigkeit
Verordnung vom 31.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung senkt die Erstattung von COVID‑19‑Tests von 50 € auf 35 €, verschiebt das Inkrafttretungsdatum auf den 30. Juni 2022 und legt fest, dass diese Regelung vom 1. April 2022 bis zu diesem Datum gilt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung senkt die Erstattung von COVID‑19‑Tests von 50 € auf 35 €, verschiebt das Inkrafttretungsdatum auf den 30. Juni 2022 und legt fest, dass diese Regelung vom 1. April 2022 bis zu diesem Datum gilt.Schwerpunkte
- Der erstattete Betrag für einen COVID‑19‑Test wird von 50 € auf 35 € gesenkt.
- Das in § 4 Abs. 1 genannte Datum wird von 31. März 2022 auf 30. Juni 2022 geändert.
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