Änderung des Honorars für Ausdrucke aus dem elektronischen Impfpass (2022)
Verordnung vom 31.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Honorar für den Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass und die Ausstellung von Impfzertifikaten: Der Geltungszeitraum wird auf das erste und zweite Quartal erweitert und die neue Regelung gilt ab 1. April 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Honorar für den Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass und die Ausstellung von Impfzertifikaten: Der Geltungszeitraum wird auf das erste und zweite Quartal erweitert und die neue Regelung gilt ab 1. April 2022.Schwerpunkte
- Der Zeitraum, für den das Honorar gilt, wird von "im ersten Quartal" auf "im ersten und zweiten Quartal" erweitert.
- Ein neuer Absatz wird nach § 3 Abs. 2 eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung am 1. April 2022 in Kraft tritt.
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