<!--[-->Änderung des Honorars für Ausdrucke aus dem elektronischen Impfpass (2022)<!--]-->
Änderung des Honorars für Ausdrucke aus dem elektronischen Impfpass (2022)
Verordnung vom 31.03.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Honorar für den Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass und die Ausstellung von Impfzertifikaten: Der Geltungszeitraum wird auf das erste und zweite Quartal erweitert und die neue Regelung gilt ab 1. April 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Honorar für den Ausdruck aus dem elektronischen Impfpass und die Ausstellung von Impfzertifikaten: Der Geltungszeitraum wird auf das erste und zweite Quartal erweitert und die neue Regelung gilt ab 1. April 2022.

Schwerpunkte

  • Der Zeitraum, für den das Honorar gilt, wird von "im ersten Quartal" auf "im ersten und zweiten Quartal" erweitert.
  • Ein neuer Absatz wird nach § 3 Abs. 2 eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung am 1. April 2022 in Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
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