Einbeziehung von Mitgliedern der Such‑ und Rettungshunde‑Vereine in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 31.03.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. März 2022 erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder zweier Such‑ und Rettungshundevereine (Steiermark und Oberösterreich). Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2022XXVII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. März 2022 erweitert die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung um die Mitglieder zweier Such‑ und Rettungshundevereine (Steiermark und Oberösterreich). Sie tritt am 1. April 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Mitglieder des Vereins „Such‑ und Rettungshunde Österreich Steiermark“ sowie des Vereins „Such‑ und Rettungshunde Österreich Oberösterreich“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.