Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche COVID‑19‑Screeningprogramme vom Bund finanziert werden, welche Testarten und -häufigkeiten zulässig sind und für welche Personengruppen sie gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/31/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche COVID‑19‑Screeningprogramme vom Bund finanziert werden, welche Testarten und -häufigkeiten zulässig sind und für welche Personengruppen sie gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie legt fest, für welche Zwecke, mit welchen Testmethoden und in welcher Häufigkeit Screeningprogramme im Kampf gegen COVID‑19 vom Bund finanziert werden dürfen.
- Für die Feststellung der Prävalenz in der Bevölkerung dürfen pro Person höchstens fünf molekularbiologische Tests pro Monat durchgeführt werden.
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