Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung vom 1. April 2022 erweitert das Ministerium um Klimaschutz‑ und Umweltaufgaben und führt neue Regelungen für automatisierte Fahrzeuge ein, darunter Test‑ und Sicherheitsanforderungen sowie Definitionen für Kleinbusse, Personen‑ und Güterbeförderungsfahrzeuge, Autobahnpiloten, Parkservices und Arbeitsmaschinen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/1/2022XXVII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur Automatisiertes‑Fahren‑Verordnung vom 1. April 2022 erweitert das Ministerium um Klimaschutz‑ und Umweltaufgaben und führt neue Regelungen für automatisierte Fahrzeuge ein, darunter Test‑ und Sicherheitsanforderungen sowie Definitionen für Kleinbusse, Personen‑ und Güterbeförderungsfahrzeuge, Autobahnpiloten, Parkservices und Arbeitsmaschinen.Schwerpunkte
- Der Name des zuständigen Ministeriums wird um die Begriffe Klimaschutz, Umwelt und Energie erweitert.
- Für Teststrecken und Testgebiete muss eine Streckenanalyse, Risikobewertung und ein Risikomanagement nachgewiesen werden.
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