Zusammenfassung
Die Verordnung definiert für die A7 zwischen km 15,7 und 17,5 in Richtung Freistadt eine neue Geschwindigkeits‑Messstrecke, deren Beginn und Ende öffentlich angekündigt werden müssen, und hebt die alte Regelung von 2021 auf.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/5/2022XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert für die A7 zwischen km 15,7 und 17,5 in Richtung Freistadt eine neue Geschwindigkeits‑Messstrecke, deren Beginn und Ende öffentlich angekündigt werden müssen, und hebt die alte Regelung von 2021 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für die Autobahn A7 im Abschnitt von km 15,7 bis km 17,5 in Fahrtrichtung Freistadt eine neue Messstrecke ein, auf der die durchschnittliche Geschwindigkeit gemessen wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
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