Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Grundvergütung für Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2022 362,60 € beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von 1.678,90 € bzw. 1.554,70 € vorgesehen ist.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus1/17/2022XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Grundvergütung für Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2022 362,60 € beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von 1.678,90 € bzw. 1.554,70 € vorgesehen ist.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 362,60 € festgesetzt.
- Ein Zuschlag von 1.678,90 € (Variante a) wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
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