<!--[-->Anpassung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende ab 01.01.2022<!--]-->
Anpassung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende ab 01.01.2022
Verordnung vom 17.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Grundvergütung für Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2022 362,60 € beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von 1.678,90 € bzw. 1.554,70 € vorgesehen ist.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus1/17/2022XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Grundvergütung für Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2022 362,60 € beträgt und ein zusätzlicher Zuschlag von 1.678,90 € bzw. 1.554,70 € vorgesehen ist.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 362,60 € festgesetzt.
  • Ein Zuschlag von 1.678,90 € (Variante a) wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.