<!--[-->Ergänzung der EpG‑1950‑Berechnungs‑Verordnung für Selbständige<!--]-->
Ergänzung der EpG‑1950‑Berechnungs‑Verordnung für Selbständige
Verordnung vom 08.04.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. April 2022 ergänzt die EpG‑1950‑Berechnungs‑Verordnung um neue Ausgleichs‑ und Berechnungsregeln für selbständig Erwerbstätige, insbesondere Kleinunternehmer, und berücksichtigt außergewöhnliche individuelle Umstände.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2022XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. April 2022 ergänzt die EpG‑1950‑Berechnungs‑Verordnung um neue Ausgleichs‑ und Berechnungsregeln für selbständig Erwerbstätige, insbesondere Kleinunternehmer, und berücksichtigt außergewöhnliche individuelle Umstände.

Schwerpunkte

  • Die Berechnung der Vergütung kann um außergewöhnliche, individuell betroffene Umstände ergänzt werden.
  • Der Verdienstentgang wird jetzt auch für planmäßige oder behördlich angeordnete Betriebsschließungen berücksichtigt.
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Rauch Johannes

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