<!--[-->15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familien<!--]-->
15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familien
Verordnung vom 08.04.2022

Zusammenfassung

Die 15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 hebt § 3 Abs. 5 auf, fügt in § 5 einen neuen Absatz ein, der Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familienangehörige regelt, und ergänzt § 12 um einen weiteren Absatz. Alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 hebt § 3 Abs. 5 auf, fügt in § 5 einen neuen Absatz ein, der Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familienangehörige regelt, und ergänzt § 12 um einen weiteren Absatz. Alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2022.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Paragraph 3 Absatz 5 wird vollständig aufgehoben.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 5 hinzugefügt, der Ausnahmen für Pendler, Studierende, Familienangehörige und Partner vorsieht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.