15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familien
Verordnung vom 08.04.2022Zusammenfassung
Die 15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 hebt § 3 Abs. 5 auf, fügt in § 5 einen neuen Absatz ein, der Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familienangehörige regelt, und ergänzt § 12 um einen weiteren Absatz. Alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/8/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 15. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 hebt § 3 Abs. 5 auf, fügt in § 5 einen neuen Absatz ein, der Ausnahmen für Pendler, Studierende und Familienangehörige regelt, und ergänzt § 12 um einen weiteren Absatz. Alle Änderungen gelten ab dem 11. April 2022.Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph 3 Absatz 5 wird vollständig aufgehoben.
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 5 hinzugefügt, der Ausnahmen für Pendler, Studierende, Familienangehörige und Partner vorsieht.
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