Zusammenfassung
Die Verordnung zur Bewältigung der COVID‑19‑Folgen im Schulwesen wird geändert: In § 37 Abs. 12 wird die zulässige Personenanzahl von 70 auf 150 erhöht, gültig für das Schuljahr 2021/22.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/13/2022XXVII
Bildung
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Bewältigung der COVID‑19‑Folgen im Schulwesen wird geändert: In § 37 Abs. 12 wird die zulässige Personenanzahl von 70 auf 150 erhöht, gültig für das Schuljahr 2021/22.Schwerpunkte
- Die zulässige Höchstzahl von Personen im Unterricht wird von 70 auf 150 erhöht.
- Die Änderung gilt für das gesamte Schuljahr 2021/22 und betrifft alle Schultypen.
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